Was beinhaltet das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1, als Gesetzentwurf erstmals im August 2023 vorgestellt, wurde nun am 26. April 2024 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das große Ziel dieser Neuerungen ist es, mit Hilfe von Entbürokratisierung den Solarausbau in Deutschland voranzutreiben und so die Klimaziele schneller bzw. effektiver zu erreichen. Als Grundlage für das derzeitige Solarpaket dienen das Erneuerbare Energie Gesetz sowie die Photovoltaik Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Was den Zubau mit Solar und generell die Stärkung alternativer Energien zur Versorgung angeht, sind wir zwar auf einem guten Weg, allerdings darf die positive Entwicklung nicht abreißen. Auch dabei soll das Solarpaket 1 unterstützen und Anreize für noch mehr PV-Ausbau bieten.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Solarpaket 1:
Das Solarpaket 1 wurde vom Bundestag und Bundesrat am 26. April 2024 verabschiedet. Am 16. Mai 2024 tritt das Solarpaket I in Kraft mit allen bereits verfügbaren Neuerungen und Regelungen.
Verallgemeinert steht im neuen Solarpaket, wie künftig der Zubau und Ausbau von Solarenergie in Deutschland vorangetrieben werden kann. Einzelne Punkte betreffen unter anderem die erleichterte Installation von Balkon-PV, Solaranlagen bei z.B. Mietergemeinschaften, gewerblicher Solarbetrieb sowie die kombinierte Flächennutzung mit beispielsweise Agri-PV. Allen voran steht die Vereinfachung, Vereinheitlichung und Entbürokratisierung der einzelnen Prozesse, um Solarstrom privat oder gewerblich schnell und einfach verwenden zu können.
Für den Betrieb von Balkonkraftwerken ändern sich 2024 folgende Punkte:
- Anhebung der Leistungsgrenze zur Einspeisung von 600 Watt auf 800 Watt.
- Die Gesamtleistung aller installierten Solarmodule eines Balkonkraftwerks darf bis zu 2 Kilowattstunden betragen.
- Entfall der Anmeldung beim Netzbetreiber.
Bei einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilt sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Haushalte in einem Mehrfamilienhaus eine Solaranlage, die auf dem Gebäude installiert ist. Der Energiebezug erfolgt dabei ohne Netzdurchleitung und soll die lokale Nutzung von Solarstrom vorantreiben.
Bisher ist noch kein Datum oder Zeitraum bekannt, für die Ausarbeitung von Solarpaket 2. Eine “Neuauflage” des aktuell verabschiedeten Solarpaket 1 ist allerdings zu erwarten, um den Solarausbau weiterhin in Deutschland zu stärken.
Das neue Solarpaket 2024 | Gesetzentwurf bis Verabschiedung
Bereits 2023 definiert die Bundesregierung die nächsten Ziele für den Ausbau mit erneuerbaren Energien in Deutschland. Festgehalten wurden die einzelnen Punkte im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). So wurde festgelegt, dass bis 2030 eine Leistung von mindestens 215 Gigawatt durch den Zubau von Solar erreicht werden soll. Dafür verfasste die Bundesregierung kleinere Schritte als jährliche Ziele, um den Fortschritt im Ausbau und Zubau für Dachanlagen und Freiflächen zu messen. Die Ziele pro Kalenderjahr sehen wie folgt aus:
2023: mindestens 9 GW -> erreicht wurden 14,6 Gigawatt solarer Zubau
2024: min. 13 GW
2025: 18 GW oder mehr
2026: mindestens 22 Gigawatt
Allein durch die beinahe Verdopplung der Leistung durch den Zubau von 2022 auf 2023, ist damit zu rechnen, dass die Ziele umgesetzt werden können. Die bisherigen Entwicklungen machen sogar Mut, mit höheren Ausbauleistungen zu rechnen.
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Die Photovoltaik Strategie des BMWK
Neben dem EEG fließt in das Solarpaket 1 die Photovoltaik Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit ein. Die Photovoltaik-Strategie beschreibt die Relevanz von Solar für die zukünftige Energieversorgung in unserem Land. So definieren sie Photovoltaik als eine der günstigsten alternativen Energieträger und damit wohl am besten umzusetzen. Nicht zuletzt liegt diese Relevanz vor allem in der Tauglichkeit für Privatpersonen, welche im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien kaum gegeben ist.
Die Photovoltaik Strategie des BMWK umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Ab 2026 soll ein Zubau von 11 GW an Solarleistung durch Neuinstallation von Dachanlagen ermöglicht werden. Dazu soll zum Beispiel der Ausbau auf größeren Gewerbegebäuden attraktiver gestaltet und damit vorangebracht werden.
- Für Freiflächenanlagen wird ebenfalls ein Zubau Minimum von 11 Gigawatt ab 2026 forciert. Dafür müssen Regelungen vereinfacht werden und neue Modelle, wie Agri-PV, sollen zum Einsatz kommen.
- Die Schritte zur Installation eines Balkonkraftwerks sollen entbürokratesiert und so vereinfacht werden.
- Für Mieterstrom und die Gemeinschaftsnutzung von Dächern (z.B. bei Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaft) sind Änderungen geplant, sodass mehrere Haushalte innerhalb eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage gemeinschaftlich nutzen können.
- Geplant ist auch eine Vereinfachung und damit Beschleunigung der Zertifizierungsprozesse für den Netzanschluss von Freiflächen- und Dachanlagen.
- Weitere Punkte umfassen das Steuerrecht, industrielle Regelungen, Aufrüstung der Fachkräfte, Schaffung europäischer Regelungen für gemeinschaftliche Rahmenbedingungen und den Fokus auf die Teilhabe der Bevölkerung hin zu erneuerbaren Energien.
Alle Maßnahmen sollen letztendlich den Ausbau und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen einfacher und rentabler gestalten. Vor allem die geplanten Erleichterungen für Balkon-PV, Anmeldungen und Gemeinschaftsnutzung bieten für Privathaushalte direkte Vorteile.
Was steht im Solarpaket 1?
Im Solarpaket 1 wird die Photovoltaik Strategie weiter unterstützt und mit klaren Regelungen und Maßnahmen gefestigt. Diese nehmen auch Bezug auf das Erneuerbare Energien Gesetz 2023 und greifen einige Punkte detailliert mit auf. Über allem steht der weitere Fortschritt im Ausbau mit Solarenergie und Unterstützung der Klimaziele. Was das Solarpaket I konkret beinhaltet, erfährst du jetzt.
Gemeinschaftliche Gebäudenutzung zur Energieversorgung
Um die Nutzung von Solarstrom auch für Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen, findet sich im Solarpaket 1 “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” die Regelung zur geteilten Verwendung. Künftig können Mietende Solarstrom von Dächern und Nebengebäuden, wie Garagen, als Gemeinschaft nutzen. Zudem funktioniert die gemeinschaftliche Gebäudenutzung für Photovoltaik ohne Netzdurchleitung, also im direkten Stromverbrauch. Diese Regelung gilt auch für gespeicherten Strom aus einem Heimspeicher. Zusätzlich sind Verhandlungen zu Tarifen für Mieterstrom im Gespräch.
Das ändert sich für Balkonkraftwerke 2024
Eine große Vereinfachung gibt es für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken. Diese Maßnahme soll Balkon-PV lukrativer gestalten, entbürokratisieren und den Aufwand minimieren. So ist seit dem 1. April 2024 keine Registrierung beim Netzbetreiber nötig und der Umfang zu tätigender Angaben für ein Balkonkraftwerk wurde reduziert. Außerdem wurde die Leistungsgrenze auf 800 Watt Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht und die installierte PV-Leistung aller Solarmodule darf jetzt bis zu 2 kW betragen. Und noch eine Erleichterung: Übergangsweise dürfen weiterhin die Ferraris-Zähler verwendet werden, statt zwingend auf einen digitalen Stromzähler umzustellen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Gewerbliche Anzahl von PV-Anlagen steigern
Abseits der Vereinfachungen für die privaten PV-Anlagen, soll mit dem Solarpaket 1 die Zahl der großen Solaranlagen steigen. Daher entfallen bei der Direktvermarktung die abzutretenden Vermarktungskosten an den Netzbetreiber. Allerdings bleiben zukünftig Überschussmengen für Anlagenbetreiber ohne Vergütung. Das ist besonders für Anlagenbesitzer*innen interessant, die einen hohen Eigenverbrauch und nur eine geringe Überschussmenge haben. Damit wird eine Motivation geschaffen, auf einen hohen Eigenverbrauch zu setzen.
Für gewerbliche Solaranlagen auf dem Dach soll die Einspeisevergütung planmäßig erhöht werden. Auch dies dient zum Anreiz mehr gewerbliche Anlagenbetreiber zu fördern und damit zugleich den Anteil an erneuerbaren Energien in der Stromversorgung zu erhöhen.
Kombinierte Flächennutzung mit Solarpaket 1 - Agri-PV
Zwar für Privatleute kaum relevant, aber nicht weniger interessant sind die neuen Regelungen für Freiflächenanlagen. Denn diese sehen vor, künftig Flächen doppelt zu verwenden. Zum Beispiel kann das bereits versiegelte Fläche, wie Parkplätze, betreffen oder landwirtschaftlich genutzte Bereiche einschließen. Wichtig vor allem für die Landwirtschaft ist, die Interessen dieser Nutzung zu bewahren und nicht zu beeinträchtigen.
Für die Doppelnutzung gibt es deshalb fünf neue Mindestkriterien /-anforderungen, von denen mindestens drei eingehalten werden müssen. Für Naturschutzgebiete oder vom Bundesnaturschutzgesetz betonte Zonen sind von den Regelungen weiterhin ausgenommen. Bei korrekter Umsetzung bietet die Doppelnutzung den großen Vorteil, eine Fläche mehrfach verwenden zu können, ohne eine der beiden Funktionen einzuschränken. Wie umsetzbar die Regelungen zur kombinierten Flächennutzung durch das neue Solarpaket 1 sind, bleibt zunächst abzuwarten.
Agri-PV mit Energie vom Feld
Mit Solarpaket 2024 Repowering etablieren
Die anstehenden Neuerungen für die private und gewerbliche Produktion und Verwendung von Solarstrom sollen den Ausbau im alternativen Sektor vorantreiben. Während das Solarpaket 1 Agri-Photovoltaik als kombinierte Flächennutzung forciert, spielen Balkon-PV und die gemeinschaftliche Nutzung von Dachflächen mit dem Inkrafttreten für Privatpersonen eine weitaus wichtigere Rolle.
Besonders da die neuen Vorschriften mit dem Solarpaket Balkonkraftwerke und PV-Anlagen für ein Repowering endlich als sinnvolle Maßnahme etabliert werden können.
Exkurs Repowering
Repowering = Kraftwerkserneurung
In der Photovoltaik-Branche ist ein Repowering der Austausch alter gegen neue Komponenten im PV-System, ohne dass ein Defekt vorliegt, der den Austausch erzwingt. Es handelt sich dann um leistungsstarke und innovative Teile, wie beispielsweise Solarmodule, die auf gleicher Fläche einen höheren Ertrag verzeichnen.
Sobald die Dachanlage oder sonstige große Varianten zur Solarstromgewinnung einmal am Bestimmungsort installiert sind, möchten sich die Neubesitzer so wenig wie möglich um einen Austausch einzelner Komponenten sorgen. Nötig wurde der Austausch bisher nur bei einem Defekt, Diebstahl oder wenn die Lebensdauer des Solarspeichers zu Ende ging. Vor allem für die einmal montierten Solarmodule war bisher ein späteres Umrüsten eher nicht sinnvoll. Zum einen stellen neue Solarmodule eine erneute Investition dar. Doch das viel größere Problem war, dass die Mehrleistung über die angemeldete Größe der Solaranlage nicht vergütet wurde.
Das wird jetzt anders. Geplant ist, mit dem Solarpakat 1 Repowering so rentabel zu gestalten, dass es sich für Anlagenbesitzer lohnt, neue Komponenten in die Bestandsanlage zu installieren. Denn zukünftig soll die angemeldete Leistung nach der Vergütung zum ursprünglichen Installationszeitpunkt bezahlt werden, während die zusätzliche Leistung mit dem aktuellen Satz von ca. 8 ct/kWh vergütet wird. Das lohnt sich besonders für den Austausch von Solarmodulen. Neue Innovationen und technologische Verfahren verbessern stetig die Leistung und somit den Ertrag mit Solarpanels. So können Anlagenbesitzer*innen mehr von der vorhandenen und ohnehin für Solarstrom genutzten Fläche profitieren.
Einen weiteren Vorteil bietet der Austausch gegen leistungsfähigere Solarmodule, wenn ein Solarspeicher für die Bestandsanlage bereits vorhanden, geplant oder ebenfalls erneuert werden muss. So kann der zusätzlich erzeugte Solarstrom direkt in den Batteriespeicher fließen. Bei durchdachter Planung erhöht sich mit einem Repowering und entsprechendem Solarakku nicht nur die Leistung, sondern der Eigenverbrauch direkt mit.
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Nach Solarpaket 1 kommt das Solarpaket 2?
In diesem Beitrag haben wir für dich das Solarpaket in den wichtigsten Punkten zusammengefasst und du weißt nun, welche Neuerungen für dich interessant werden könnten. Das Solarpaket 1 2024 steckt noch in den Startlöchern. Einige Vorschriften müssen von der Bundesregierung sowie entsprechenden Gremien finalisiert werden, bevor sie wirklich zum Tragen kommen. Andere Vorteile, wie die Leistungserhöhung von Balkon-PV, sind sofort greifbar.
Jetzt bleibt die Frage, ob wir zukünftig mit einem Solarpaket 2 rechnen können und wie dieses wohl aussehen wird. Allerdings ist davon auszugehen, dass es ein zweites Solarpaket zukünftig geben wird und weitere Änderungen mit sich bringt sowie dessen Vorgänger in einigen Punkten angepasst wird. Dazu könnten weitere Erleichterungen für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen, konkrete Vorschriften und Umsetzungspläne für die doppelte Flächennutzung mit Agri-PV oder systematische, europaweite Vereinheitlichung zählen. Experten rechnen damit, dass das Solarpaket 1 den Startschuss für eine Reihe von weiteren Paketen und Co. gibt, von denen wir in den kommenden Jahren profitieren können. Wir sind gespannt, welche Neuerungen uns zukünftig erwarten und halten dich hier natürlich direkt auf dem Laufenden.
Maria
Autorin bei Dein Solarspeicher Blog